Seite drucken
Seite drucken
Seite drucken
PDF von dieser Seite erstellen

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung kann eine Vollmacht sinnvoll ergänzen. Während eine Vollmacht dazu dient, eine oder mehrere Personen zu bevollmächtigen, im Außenverhältnis mit Dritten (Behörden, Vertragspartnern, Mediziner, Pflegedienste, etc.) an Stelle des Vollmachtgebers zu handeln, regelt eine Betreuungsverfügung Dinge "nach Innen". Es reicht deshalb in der Vollmacht festzulegen, welche Bereiche damit abgedeckt sind. Der Rest wird in der Betreuungsverfügung geregelt.

Weswegen sollten Dinge auch "nach Innen" festgeschrieben werden? Im Innenverhältnis, das heißt zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer, kann außerhalb der eigentlichen Vollmacht definiert werden, welche Erwartungen der Vollmachtgeber hat. Dies ist für einerseits für den Vollmachtgeber wichtig, gibt ihm eine präzise Beschreibung der eigenen Vorstellung doch die Sicherheit, dass alles in seinem Sinne abgewickelt werden wird. Der Bevollmächtigte wiederum kann sich bei seinen Entscheidungen auf die Vorgaben der zu betreuenden Person stützen, was so manchen Gewissensentscheid erleichtern wird.

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie zum Beispiel regeln


Mit einer Betreuungsverfügung weisen Sie Ihre Betreuer an, wie sie sich zu verhalten haben. Je klarer Ihre Vorgaben sind, desto einfacher wird deren Umsetzung. Rechtskraft erhält eine Betreuungsverfügung mit der handschriftlichen Unterschrift, mit Ort und Datum. Je nach Vermögensumfang kann eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift (Notar) sinnvoll sein. Außerdem empfiehlt es sich - wenn möglich- , die Betreuungsverfügung beim Vormundschaftsgericht zu hinterlegen. Dies ist in einigen Bundesländer kostenfrei möglich.

Als wichtige und sinnvolle Ergänzung zur Betreuungsverfügung empfehlen wir das Verfassen einer Patientenverfügung.

 

Meine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Vorsorgeregelung

 

 

 

 


  Kommentierte Links zum Thema

weiter zurück zur vorhergehenden Seite